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Was bedeutet es, eine Person mit ausreichenden Mitteln zu sein?

Im Hinblick auf Aufenthaltsgrundlage nach den EU-Regeln bedeutet es, eine Person mit ausreichenden Existenzmitteln zu sein , dass Sie selbstversorgend sind, und damit über Mitteln oder Einkommen für den Unterhalt für Sie und Ihre Familie in einem Umfang verfügen, die bedeuten, dass es nicht erwartet wird, dass Sie nicht eine Belastung für den staatlichen Haushalt werden.

Die Mitteln und die Einnahmen sind als Ausgangspunkt Ihre eigenen. Es ist aber auch möglich, dass eine andre Person, zum Beispiel ein Familienmitglied, der die Mittel dafür hat, sie versorgen zu wollen. 

Wie erfülle ich als Person mit ausreichenden Mitteln die Bedingungen der Aufenthaltsgrundlage?

Um als Person mit ausreichenden Existenzmitteln als Aufenthaltsgrundlage zu haben müssen Sie sich selber versorgen können

Es ist eine konkrete Bewertung mit Ausgangspunkt Ihrer persönlichen Lage, ob Sie ausreichende Existenzmittel haben. Wenn die Mittel mindestens gleich der Summe der Zuwendungen, die Sie - im Hinblick auf Ihr Alter, Personenstand u. a. – nach dem Gesetz über Aktive Sozialpolitik – erhalten könnten, sind sie aber als Ausgangspunkt ausreichend.

Sie müssen über ausreichend Mitteln verfügen, um während Ihres ganzen Aufenthaltes in Dänemark sich selber und Ihre Familie zu versorgen. Um ein Aufenthaltsdokument zu erhalten müssen Sie SIRI gegenüber nachweisen können, dass Sie sich selber und Ihre eventuelle Familie mindestens die ersten 12 Monate Ihres Aufenthaltes in Dänemark versorgen können. Sie müssen aber fortgesetzt nach den 12 Monaten selbstversorgend sein. Später kann SIRI Sie eventuell bitten, Dokumentation der fortgesetzt ausreichenden Mittel einzureichen.

Wenn Sie von jemandem anderen versorgt werden, zum Beispiel ein Familienmitglied, Ihr(e) Partner(in) oder ähnliches, können Sie auch als Person mit ausreichenden Existenzmitteln ein Aufenthaltsdokument beantragen. Im gegebenen Fall muss Ihr(e) Versorger(in) nachweisen, dass er/sie über Mitteln verfügt, um sich selber sowie Sie und eventuelle Kinder oder andere wofür der Versorger Versorgungspflicht haben könnte.

Weil es eine Bedingung für eine Aufenthaltsgrundlage als Person mit ausreichenden Mitteln ist, dass Sie selbstversorgend sind und damit keine Belastung der öffentlichen Haushalt sind, können Sie sowieso kein Aufenthaltsdokument erhalten oder bewahren, wenn Sie z.B. Unterhaltshilfe oder Anfangshilfe erhalten. Wenn Sie im Gegenteil Arbeitslosenunterstützung von Ihrer Arbeitslosenversicherung, ist es keine Hinderung, dass Sie als selbstversorgend gesehen werden.

Welche Rechte habe ich mit einem EU-Dokument?

Ein EU-Aufenthaltsdokument ist eine Bescheinigung eines Rechtes, das Sie als EU-Bürger (oder als Familienmitglied eines EU-Bürgers) bei der Einreise in Dänemark haben, wenn Sie die Bedingungen einer Aufenthaltsgrundlage nach den EU-Regeln haben. Das heißt, dass Sie das Recht haben, sich mit oder ohne EU-Aufenthaltsdokument in Dänemark aufzuhalten, arbeiten oder studieren.

In Dänemark bedürfen Sie jedoch in vielen Situationen einer CPR-Nummer, einer dänischen Personennummer. Sie müssen Ihre EU-Aufenthaltsdokument für Ihre Gemeinde (Kommune) vorlegen um Ihre CPR-Nummer und Dänische Krankenversicherungskarte zu kriegen. Unten können Sie über Möglichkeiten und eventuellen Begrenzungen lesen, die Sie mit Ihrem EU-Dokument (und Ihrer CPR-Nummer) haben.

Als EU-Staatsbürger können Sie frei in Dänemark einreisen, und Sie dürfen schon von dem ersten Tag, wenn Sie einreisen, in Dänemark arbeiten. Das bedeutet, dass Sie in Dänemark keine Arbeitsgenehmigung brauchen.

Es gibt keine Obergrenze der Menge der Stunden die Sie arbeiten dürfen. Dies gilt auch, wenn Sie zur selben Zeit in Dänemark studieren.

Das EU-Aufenthaltsdokument ist keine Voraussetzung, dass Sie in Dänemark arbeiten anfangen dürfen. Dies gilt, egal ob Sie schon ein Aufenthaltsdokument haben oder ob Sie ein Aufenthaltsdokument beantragen – als Arbeitsnehmer, Person mit ausreichenden Existenzmitteln oder etwas anderes.

Während Ihres Aufenthaltes in Dänemark nach den EU-Regeln sollen Sie als Ausgangspunkt  sich selbst und ihre Familie versorgen. Von Ihrer Aufenthaltsgrundlage abhängig kann es u.a. bedeuten, dass Sie keine öffentlichen Zuwendungen erhalten können.

Wenn Sie oder ein Familienmitglied solche Zuwendungen während Ihres Aufenthaltes  erhalten, kann Ihr Aufenthaltsrecht aufgehört sein – und Sie können das Recht verlieren in Dänemark zu sein.

Falls Behörden wie zum Beispiel Gemeinde Ausländern Zuwendungen zahlen, wird es SIRI mitgeteilt. SIRI wird danach beurteilen, ob dies eine Bedeutung für Ihre Aufenthaltsgrundlage hat.

Wenn Sie die Bedingungen um Arbeitnehmer nach dem EU-Gesetz – oder  wenn Sie Arbeitnehmerstatus bewahren haben nach Beendigung des Arbeitens - wird Erhaltung der obengenannten Zuwendungen in erster Linie keine Ende des Aufenthaltsrechts bedeuten. Dasselbe ist der Fall, wenn Sie Aufenthaltsgrundlage als Familienmitglied eines Arbeitsnehmers haben.

Wenn Sie in Dänemark wohnen und arbeiten sollen, gibt es eine Reihe Sachen mit denen Sie bekannt werden müssen. 
Je nach Ihren persönlichen Verhältnissen brauchen Sie vielleicht auch andere wichtigen Informationen.

Die Internetseite, lifeindenmark.dk gibt Ihnen Information der wichtigsten Themen, wie zum Beispiel:

  • NemID
  • CPR-Eintragung
  • Krankenversicherungskarte
  • Steuerverhältnisse
  • Ferienverhältnisse
  • Schule und Kinderbetreuung
  • Wohnung
  • Dänischunterricht
  • Eintragung von Autos und Führerschein

Wie lange kann ich in Dänemark bleiben?

Als EU-Bürger können Sie frei in Dänemark einreisen.

Wenn Sie kürzer in Dänemark als 3 Monate aufhalten, ist es nicht notwendig einen Antrag eines EU-Aufenthaltsdokumentes  einzugeben.  Wenn Sie Arbeit suchen, können Sie im Land bis zu 6 Monate ohne Nachweis sein.

Wenn Sie in Dänemark länger als 3 oder 6 Monate sein sollen, müssen Sie ein EU-Aufenthaltsdokument beantragen.  Danach können Sie so lange in Dänemark bleiben wie Sie die Bedingungen ihrer Aufenthaltsgrundlage erfüllen. Das Aufenthaltsdokument hat kein Verfallsdatum.

Wenn Ihre Aufenthaltsgrundlage aufhört, wenn Sie zum Beispiel mit dem Arbeit oder Studien aufhören, müssen Sie ein neues Aufenthaltsdokument einer anderen Grundlage beantragen. Zum Beispiel als Person mit ausreichenden Existenzmitteln. 

Sind Sie im Zweifel, ob Sie die Bedingungen einer anderen Aufenthaltsgrundlage erfüllen, müssen Sie SIRI kontaktieren.

Wenn Sie mehr als 5 Jahre lang die Bedingungen der Aufenthaltsgrundlage erfüllt haben, können Sie – egal ob Sie EU-Staatsbürger oder Staatsbürger eines Drittlandes sind – eine Bescheinigung beantragen, damit Sie nach den EU-Regeln zeitlich unbegrenztes Aufenthaltsrecht erhalten. Wenn Sie unbegrenztes Aufenthaltsrecht erreicht haben, müssen Sie nicht notwendigerweise mehr die Bedingungen Ihrer ursprünglichen Aufenthaltsgrundlage erfüllen. Bitte seien Sie aber darauf aufmerksam, dass Ihre zeitlich unbegrenzte Aufenthaltsrecht erlöschen kann, wenn Sie eine lange Zeit von Dänemark wegreisen.

Was tue ich, wenn ich nicht mehr mich selbst versorgen kann?

Wenn Sie Aufenthaltsgrundlage als selbstversorgende Person (Person mit ausreichenden Existenzmitteln), und wenn Sie sich selbst nicht mehr versorgen können, ist Ihre Aufenthaltsgrundlage als Ausgangspunkt aufgehört.

Dies gelt, ob Sie selber oder ob eine eventuelle andere Person, die Sie versorgt, die Mitteln für die Versorgung nicht mehr haben oder hat.

Wenn Sie Dänemark verlassen nach dem Sie nicht länger die Mitteln für Ihre Versorgung haben, brauchen Sie nichts im Hinsicht Ihrer Aufenthaltsgrundlage tun. 
Sie müssen einfach Ihre Ausreise bei dem CPR-Register melden (eventuell durch borger.dk mit NemID).

Wenn Sie in Dänemark bleiben wollen, müssen Sie SIRI kontaktieren, damit Ihre Aufenthaltsgrundlage festgestellt werden kann. 

Wenn Sie selber meinen, dass Sie die Bedingungen einer anderen Aufenthaltsgrundlage als Person mit ausreichenden Existenzmitteln erfüllen, zum Beispiel mit entlohnter Arbeit, können Sie selber auf dieser Grundlage einen neuen Antrag einreichen.

Wenn SIRI beabsichtigt, eine neue Entscheidung Ihrer Aufenthaltsgrundlage zu treffen, schreibt SIRI Ihnen und gibt Ihnen die Möglichkeit, Bemerkungen und eventueller Dokumentation vor der Entscheidung einzugeben.

Wenn Sie die Bedingungen einer Aufenthaltsgrundlage nach den EU-Regeln nicht mehr erfüllen, wird Ihre Verbindung mit Dänemark bewertet. Es kann eine Rolle dafür spielen, ob Sie Ihr Aufenthaltsrecht bewahren. In diesem Zusammenhang werden  unter anderem die Dauer Ihres Aufenthaltes im Land und Ihre Verbindung zum Arbeitsmarkt berücksichtigt.

Kann meine Familie ein EU-Aufenthaltsdokument erhalten?

Wenn Sie Aufenthaltsgrundlage nach den EU-Regeln haben, kann Ihre Aufenthaltsgrundlage entweder auf einer Selbständigen oder einer abgeleiteten Grundlage sein.

Sie haben eine Selbständige Aufenthaltsgrundlage, wenn Sie als EU-Bürger zum Beispiel als Arbeitnehmer, Selbständige(r), Student(in) oder selbstversorgende(r) sind.

Wenn Ihre Aufenthaltsgrundlage als Familienmitglied eines EU-Bürgers  ist, ist die Grundlage abgeleitet.

Wenn Sie als EU-Bürger eine selbständige Aufenthaltsgrundlage haben, kann Ihre Familie nach den EU-Regeln Familienzusammenführung beantragen, egal ob Ihre Familienmitglieder EU-Staatsbürger oder Staatsbürger eines Drittlandes sind.

Wenn Sie Staatsbürger eines Drittlandes mit  Aufenthaltsgrundlage als Familienmitglied eines EU-Staatsbürgers sind, kann Ihre Familie laut den EU-Regeln keine Familienzusammenführung mit Ihnen beantragen. Ein Aufenthaltsrecht, das schon abgeleitet ist, kann nicht an ein anderes Familienmitglied weitergeleitet werden. In gewissen Fällen kann Ihre Familie aber Familienzusammenführung mit dem EU-Staatsbürger mit dem Sie selber familienzusammengeführt sind, beantragen.

Lesen Sie hier über Aufenthaltsgrundlage als Familienzusammengeführte(r) laut den EU-Regeln weiter

Was muss Ich noch vor dem Antrag wissen?

Antrag eines Aufenthalsdokumentes als Familienmitglied nach den EU-Regeln muss bei der Agentur für Internationale Anwerbung und Integration (Styrelsen for Rekruttering og Integration - SIRI) eingereicht werden.

Auf dem Reiter rechts können Sie weiter von dem Antragsverfahren lesen. Hier finden Sie auch das Antragsformular, das Sie ausfüllen müssen.

In erster Linie entscheidet SIRI auf Grund der Informationen, die Sie mit dem Antrag einreichen. In manchen Fällen wird SIRI Sie aber während der Bearbeitung des Antrages kontaktieren, wenn wir weitere Informationen benötigen.

Seien Sie bitte darauf aufmerksam, dass Sie als Ausgangspunkt der einzige Partei des Verfahrens sind. Ihre eventuelle Arbeitgeber oder andere werden nicht als Partei Ihres Verfahrens gesehen. Während der Bearbeitung des Antrages sind Sie es deswegen, an dem SIRI schreibt, und an dem SIRI Informationen des Verfahrens ausgeben darf. Wenn SIRI telefonisches oder geschriebenes Ersuchen von Information Ihres Verfahrens von anderen als Ihnen erhält, können die Informationen in erster Linie nicht ausgeliefert werden.

Möchten Sie, dass SIRI während des Verfahrens an andere als Sie Informationen Ihres Verfahrens weitergeben können sollen, müssen Sie vorher eine Ermächtigung unterschreiben, spezifisch für die Personen, die Zugang zu den Informationen haben sollen, gern mit Ihrem Antrag zusammen. 

Wenn es von dem Antrag hervorgeht, dass Sie von einem Rechtsanwalt vertreten sind, müssen Sie dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin keine Ermächtigung geben, weil Rechtsanwälten allein von Ihrer Position her eine besondere Ermächtigung haben. Das bedeutet unter anderem, dass SIRI während des Verfahrens alle Anfragen an Ihnen durch Ihren Rechtsanwalt schickt.

Auf diesen Reiter können Sie von dem Antragsverfahren lesen. Sie müssen Ihren Antrag bei der Agentur für Internationale Anwerbung und Integration, Styrelsen for Rekruttering og Integration SIRI, einreichen.

Sie können Ihren Antrag bei persönlichem Erscheinen bei den Abteilungen in Kopenhagen, Odense, Aarhus, Aalborg oder Apenrade einreichen.

Vor Sie diesen Reiter von Antrag um EU-Aufenthalt lesen, empfehlen wir, dass Sie von der Aufenthaltsgrundlage als Familienmitglied eines EU-Bürgers und von den Bedingungen lesen – auf dem Reiter, ”Das sollen Sie wissen”.

Es ist eine gute Idee, die notwendige Dokumentation vor der Ausfüllung des Antragsformulars  einzusammeln.

Sie können diese Liste verwenden:

Bei dem Erscheinen bei SIRI müssen Sie folgende Dokumentation mitbringen:

Als Dokumentation Ihrer Aufenthaltsgrundlage als Person mit ausreichenden Existenzmitteln können Sie folgende Dokumentation beilegen:

Verwenden Sie bitte

30 Minute

mit der Ausfüllung des Antrages

1 Person

Sie füllen selber den Antragsformular aus

Bei diesem Schritt haben Sie zum relevanten Antragsformular OD1 Zugang.

Das Antragsformular beinhaltet eine Anleitung, wie ausgefüllt werden soll und welche Dokumentation beigelegen werden soll.

Das Formular kann nicht elektronisch ausgefüllt oder eingegeben werden. Es muss ausgedruckt werden und persönlich bei einer unseren Abteilungen mit der relevanten Dokumentation abgeliefert werden.

Formular OD1 zum selbst ausdrucken in Word-Format holen

Formular OD1 zum selbst ausdrucken in PDF-Format holen

Sie können hier weiter von unserer Verarbeitung personbezogener Daten in Verbindung mit dem Antrag lesen

Sie können Ihren Antrag bei persönlichem Erscheinen bei den Abteilungen in Kopenhagen, Odense, Aarhus, Aalborg oder Apenrade einreichen.

Adressen und Öffnungszeiten bei SIRI finden Sie hier

Erinnern Sie sich bitte die Terminbestellung

Wenn Sie Ihren Antrag bei SIRI einreichen, müssen Sie sich daran erinnern, eine Termin zu bestellen.

Die normale Daur der Bearbeitung des Antrages können Sie rechts für diesen Reiter sehen. Wenn die Bearbeitung beendet ist. Werden Sie eine Antwort erhalten.

Wenn SIRI während der Bearbeitung des Antrages weitere Informationen für die Bearbeitung brauchen, werden wir Sie kontaktieren. In manchen Fällen werden wir weitere Informationen für die Bearbeitung einholen, zum Beispiel von anderen Behörden, u. a. die Steuerbehörden, der Polizei oder von anderen Behörden im Ausland.

Sie sind dazu berechtigt sich in Dänemark aufzuhalten und zu arbeiten, während Sie eine Antwort abwarten.

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